Das Europäische Parlament plant keinerlei Mittelzufuhr zum Pensionsfonds
Berichte in DER SPIEGEL und BILD sind falsch
Das Präsidium des Europäischen Parlaments hat nicht vor, Verluste des freiwilligen Pensionsfonds für Europa-Abgeordnete zu tragen. Entsprechende Berichte in der heutigen Ausgabe von DER SPIEGEL und BILD sind falsch. Das Präsidium hat stattdessen eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Liquidität des Pensionsfonds zu sichern und zu verbessern. Dadurch soll der Fonds in die Lage versetzt werden, all seinen Verpflichtungen so lange wie nötig nachkommen zu können.
Die Deckungsrate des freiwilligen Pensionsfonds für Europa-Abgeordnete hat sich, wie bei den meisten Pensionsfonds, deutlich verringert. Das Präsidium des Europäischen Parlaments hat jedoch bei seiner Sitzung am 1. April 2009 entschieden, die Verluste des Fonds nicht durch eine Kapitalzufuhr zu decken. Es hat jedoch festgehalten, dass das Europäische Parlament eine rechtliche Verpflichtung hat, die Pensionsrechte der Mitglieder zu sichern und hat deshalb eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Liquidität des Fonds zu verbessern.
Dazu zählt die Heraufsetzung des Alters, ab dem eine Rente bezogen werden kann von 60 auf nun 63 Jahren. Auch eine vorzeitige, gleichwohl reduzierte Auszahlung ab dem 50. Lebensjahr ist nicht mehr möglich und ebenfalls gestrichen ist die Option, 25 Prozent der erworbenen Rentenzahlungen als Einmalzahlung erhalten zu können.
Selbst unter den momentan sehr schwierigen Bedingungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wird der Pensionsfonds seine Zahlungsverpflichtungen bis weit in die 2020er Jahre erfüllen können. Durch die am 1. April 2009 verabschiedeten Einschnitte soll der Fonds seinen Verpflichtungen so lange nachkommen können wie nötig. Diese Verpflichtungen sind endlich und somit ebenso die Existenz des Pensionsfonds, da praktisch keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden können. Dies geschieht deshalb, da im Juli 2009 das neue Abgeordneten-Statut in Kraft tritt, das auch die Altersbezüge einheitlich für alle Abgeordneten regelt.




















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